Urteil zum Thema Einwilligung in Cookies

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Wir möchten Sie aus gegebenem Anlass über eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Thematik „Einwilligung in Cookies“ bezüglich Ihrer Webseite informieren. Der EuGH hat entschieden, dass die bis dato gewohnte Einwilligung zur Nutzung der Cookies über ein Einwilligungsbanner nicht mehr ausreichend ist. Nunmehr ist eine OPT-IN-Lösung notwendig, d.h. der Besucher der Webseite muss sich explizit entscheiden, welche Cookie-Einwilligungen er erteilt.

Eine Trennung nach den Cookie-Gruppen wird empfohlen:

  • Essentiell (Grundlegende Funktionen)
  • Marketing (von Drittanbietern, Publisher, personalisierte Werbung)
  • Externe Medien (Videoplattformen und Social-Media-Plattformen)

Um Ihre Webseite zukünftig rechtssicher zu betreiben, bedarf es der Installation eines entsprechenden Tools durch Ihren Webseitenentwickler.

Gerne informieren wir Sie zu dem Thema Urteil – Einwilligung in Cookies und erareiten eine Handlungsempfehlung mit Ihnen zusammen.

Wir beraten und helfen Ihnen gerne, verbaren Sie gleiche Ihreren  Vor-Ort-Beratungstermin mit uns oder rufen Sie uns an unter 06652 79391-100.